Vergabelexikon
CPV-Code
Das gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (Common Procurement Vocabulary, CPV) schlüsselt Gegenstände eines möglichen Auftrags auf und ordnet ihnen feste Nummern zu. Diese Codes dienen der EU-weiten transparenten Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes. Die aktuelle Fassung der CPV-Nomenklatur sowie weitergehende Erläuterungen finden sich hier.
- vgl. Bekanntmachung
- vgl. Schwellenwerte
Auf Vergabe24 können Sie nach passenden Ausschreibungen mit unserer CPV-Suchassistenten recherchieren.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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