Vergabelexikon

EU-Supplement

Die Ausschreibung von Waren-, Dienst- oder Bauleistungen, deren Netto-Auftragswert den auf europäischer Ebene festgesetzten Schwellenwert überschreitet, müssen verpflichtend im Supplement (Beilage/Beiheft) zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Aktuelle Informationen sowie Online-Formulare und Vordrucke zu europaweiten Bekanntmachungen sind unter http://simap.europa.eu zu finden.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft

Wichtige Begriffe einfach und verständlich erklärt

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In unserem umfangreichen Lexikon haben wir alle wichtigen Begriffe für Sie gesammelt und leicht sowie einfach verständlich erklärt. Mehr als 200 Fachbegriffe stehen ihnen zur Verfügung, die wir fortlaufend um weitere ergänzen. So bleibt keine Frage offen.

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