Vergabelexikon
EU-Supplement
Die Ausschreibung von Waren-, Dienst- oder Bauleistungen, deren Netto-Auftragswert den auf europäischer Ebene festgesetzten Schwellenwert überschreitet, müssen verpflichtend im Supplement (Beilage/Beiheft) zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Aktuelle Informationen sowie Online-Formulare und Vordrucke zu europaweiten Bekanntmachungen sind unter http://simap.europa.eu zu finden.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft
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