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Vergaberecht, Vergabelexikon

Kaufmännisches Nebenangebot

Kaufmännische Nebenangebote enthalten Vorschläge eines Bieters, die in wirtschaftlicher Hinsicht eine andere Lösung anbieten, als vom Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehen. Beispielsweise kann der Bieter ein komplett anderes Finanzierungsmodell oder eine abweichende Vergütungsstruktur anbieten, auch Preisnachlässe unter Bedingungen können als kaufmännische Nebenangebote anzusehen sein. Wertbar sind kaufmännische Nebenangebote nur, soweit die Vergabestelle diese zugelassen hat und die Vorgaben des Gleichbehandlungs– sowie Transparenzgrundsatzes beachtet werden.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Mehr zum Thema Nebenangebot lesen Sie auch in unserem Blog.

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