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Vergaberecht, Vergabelexikon

Scheinausschreibung

Wird ein Vergabeverfahren durchgeführt, obwohl es am Beschaffungswillen des Auftragsgebers fehlt, wird dieses Verfahren als sogenannte „Scheinausschreibung“ bezeichnet. Dies ist unzulässig.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft

Glossar
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