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Vergaberecht, Vergabelexikon

Vergabestelle

Die Vergabestelle wickelt den Beschaffungsvorgang ab. Nicht immer ist der öffentliche Auftraggeber mit der Vergabestelle identisch. Möglich ist eine rechtsgeschäftliche Vertretung des öffentlichen Auftragsgebers durch einen Dritten. Das Vergabeverfahren wird dann in fremdem Namen und für Rechnung des Auftraggebers durchführt. Eine weitere denkbare Konstellation (vor allem im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung) ist die Einrichtung zentraler Beschaffungsstellen.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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