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Vergaberecht, Vergabelexikon

Wettbewerblicher Dialog

Der Wettbewerbliche Dialog kann oberhalb der Schwellenwerte bei besonders komplexen Aufträgen durchgeführt werden, bei denen es dem Auftraggeber nicht möglich ist, die technischen Mittel, mit welchen seine Bedürfnisse und Ziele erfüllt werden können oder die rechtlichen und/oder finanziellen Konditionen des Auftrags anzugeben. Diese werden in einem transparenten, wettbewerblichen Verfahren „im Dialog“ mit den Bietern erarbeitet. Das Verfahren soll insbesondere für Infrastrukturprojekte oder Vorhaben mit einer komplexen, strukturierten Finanzierung zur Anwendung kommen. In der Praxis ist das Verfahren allerdings nicht sehr verbreitet. Sektorenauftraggebern steht dieses Verfahren nicht offen. Aus dem nationalen Vergaberecht ist es unbekannt.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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