Das Umweltbundesamt (UBA) hat den „Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recycling-Kunststoffen“ umfassend aktualisiert. Die 28-seitige Handreichung bietet Vergabestellen konkrete Formulierungshilfen und rechtliche Rahmenbedingungen, um Umweltaspekte in Vergabeunterlagen zu integrieren. Der Fokus liegt auf Fertigerzeugnissen mit einem Kunststoffanteil von über 90 Gewichtsprozent, der wiederum zu mindestens 80 % aus Post-Consumer-Recycled-Material (PCR) aus werkstofflichem Recycling bestehen muss. Die empfohlenen Kriterien basieren auf dem Umweltzeichen Blauer Engel.
Geltungsbereich und technische Mindestquoten
Der Leitfaden ist als konkrete Arbeitshilfe für die Beschaffung von Alltags- und Industrieerzeugnissen konzipiert, die überwiegend aus Kunststoff bestehen (z. B. Büroartikel, Zäune, Abfallbehälter oder Folienprodukte). Dabei gelten strikte quantitative Grenzwerte:
- Kunststoff-Gesamtanteil: Das Fertigerzeugnis muss zu mehr als 90 Gewichtsprozent aus Kunststoff bestehen.
- Rezyklat-Quote: Die verwendeten Kunststoffe müssen sich zu mindestens 80 Gewichtsprozent aus Post-Consumer-Rezyklaten (PCR) zusammensetzen.
- Recycling-Verfahren: Das Material muss zwingend aus dem werkstofflichen (mechanischen) Recycling stammen; chemisch recycelte Materialien sind nach UBA-Empfehlung nicht vorgesehen.
Schadstoffkontrolle und Qualitätsprüfung im Fokus
Ein Kernziel der Aktualisierung ist die Vermeidung von Schadstoffverschleppungen aus der Abfallphase in neue Produkte:
- Ausschluss bestimmter Stoffe: Werkstoffe, bei denen ein hohes Risiko für die Belastung mit Alt-Schadstoffen besteht, werden proaktiv ausgeschlossen.
- Regelungen für Additive: Der Leitfaden definiert strenge Grenzwerte für den Einsatz von Stabilisatoren, Weichmachern und anderen chemischen Zusätzen.
- Verpflichtende Prozessschritte: Bei sensiblen Produkten wie Mülltüten oder Abdeckplanen wird beispielsweise vorgeschrieben, dass das PCR-Material im Recyclingprozess einen qualifizierten Waschprozess durchlaufen haben muss.
Der Anbieterfragebogen als Praxis-Werkzeug
Zur Entlastung der Vergabestellen bei der Angebotsprüfung stellt das UBA parallel einen standardisierten Anbieterfragebogen bereit.
- Für Vergabestellen: Er dient als direkte Anlage zum Leistungsverzeichnis. Hiermit lässt sich die Einhaltung der Kriterien des Blauen Engels (DE-UZ 30a) oder gleichwertiger Gütezeichen unkompliziert abfragen.
- Für Unternehmen: Der Fragebogen ist öffentlich einsehbar und bietet Bietern bereits vor der Angebotsabgabe absolute Klarheit über die geforderten Nachweise und Schadstoffgrenzwerte.
FAQ
Für welche Produkte gilt der aktualisierte UBA-Leitfaden für Recycling-Kunststoffe?
Der Leitfaden gilt für Fertigerzeugnisse, die zu über 90 % aus Kunststoff bestehen und deren Kunststoffanteil zu mindestens 80 % aus Post-Consumer-Rezyklaten (PCR) besteht (z. B. Bürobedarf, Folien, Zäune oder Wertstofftonnen).
Was versteht der UBA-Leitfaden unter PCR-Material?
PCR steht für Post-Consumer-Recycled-Material. Es handelt sich um Kunststoffe, die aus Abfällen von Endverbrauchern (z. B. aus dem Gelben Sack oder der Wertstofftonne) gewonnen und werkstofflich aufbereitet wurden.
Welches Umweltzertifikat dient als Basis für die Beschaffungskriterien?
Die im Leitfaden definierten Vergabekriterien und Umweltanforderungen basieren auf den Vergabegrundlagen des anerkannten Umweltzeichens Blauer Engel für Produkte aus Recycling-Kunststoffen (DE-UZ 30a).
Quellen

