Damit die Bundesverwaltung Mittel für die Digitalisierung effektiv und effizient verwendet, greift seit 2025 der IT-Zustimmungsvorbehalt des Bundesdigitalministeriums. Erste Auswertungen zeigen eine umfassende Prüfung von über 4.000 IT-Vorhaben. Parallel dazu läuft die Gründung einer eigenständigen zentralen IT-Einkauforganisation.
Die wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick
- Breiter Prüfauftrag:
Das Bundesdigitalministerium prüft wesentliche IT-Vorhaben der unmittelbaren Bundesverwaltung (ausgenommen Verteidigung, Sicherheit und Steuerverwaltung). - Milliardenvolumen geprüft:
Von über 4.000 gemeldeten IT-Projekten wurden bei Vorhaben im Wert von rund 800 Millionen Euro Anträge abgelehnt, Auflagen erteilt oder Hinweise gegeben. - Neustrukturierung:
Die Aufgaben der Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) werden in eine eigenständige IT-Einkauforganisation überführt. - Umfang:
Die neue Stelle übernimmt die strategische Steuerung von rund 270 IT-Rahmenverträgen.
Wie der IT-Zustimmungsvorbehalt der Bundesverwaltung funktioniert
Um Fehlinvestitionen zu vermeiden und Synergien bei der Digitalisierung der Verwaltung zu heben, wurde dem Bundesdigitalministerium (BMDS) im Jahr 2025 ein allgemeiner IT-Zustimmungsvorbehalt eingeräumt.
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervorgeht (Drucksache 21/7989), erstreckt sich die Prüfung bereits auf die geplanten IT-Ausgaben im Bundeshaushalt 2027. Ziel ist die Vereinheitlichung und wirtschaftliche Steuerung der staatlichen IT-Beschaffung.
800 Millionen Euro an IT-Projekten nachgesteuert
Die Bilanz der Prüfungen zeigt die direkte Wirkung des Instrumentariums:
- Projektzahl: Mehr als 4.000 IT-Vorhaben wurden bislang an das Digitalministerium gemeldet.
- Steuerungseingriffe: Bei Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von ca. 800 Millionen Euro schritt das Ministerium ein – durch Projektablehnungen, konkrete Auflagen oder verbindliche Handlungshinweise.
Aufbau einer eigenständigen IT-Einkauforganisation
Um den IT-Einkauf des Bundes nicht nur zu prüfen, sondern auch strategisch zu bündeln, wird die bisherige Struktur umgebaut:
- Ausgliederung aus dem Beschaffungsamt: Die Aufgaben der bisherigen Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) im Beschaffungsamt des Innenministeriums werden herausgelöst.
- Eigenständige Organisation: Die Arbeiten zur Gründung der neuen IT-Einkauforganisation laufen seit Anfang 2026.
- Bündelung von Rahmenverträgen: Die Stelle steuert künftig zentral ca. 270 IT-Rahmenverträge für die gesamte Bundesverwaltung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der IT-Zustimmungsvorbehalt des Bundes?
Der IT-Zustimmungsvorbehalt verpflichtet Ressorts der unmittelbaren Bundesverwaltung, wesentliche IT-Beschaffungsvorhaben vor Mittelfreigabe dem Bundesdigitalministerium zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
Welche Ausnahmen gelten beim IT-Zustimmungsvorbehalt?
Ausgenommen von der Prüfungspflicht durch das Digitalministerium sind IT-Anschaffungen aus den Bereichen Verteidigung, innere und äußere Sicherheit sowie der Steuerverwaltung.
Was passiert mit der Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB)?
Die Aufgaben der ZIB werden aus dem Beschaffungsamt des Innenministeriums ausgegliedert und in eine seit Anfang 2026 im Aufbau befindliche, eigenständige IT-Einkauforganisation überführt.
Wie viele Rahmenverträge betrifft die Bündelung im IT-Einkauf?
Die neue zentrale IT-Einkauforganisation übernimmt federführend die Steuerung und Abwicklung von rund 270 IT-Rahmenverträgen des Bundes.
Quellen:
- Vergabeblog
- Bundestag (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion)
- Bundesdigitalministerium (Vereinbarung zum Zustimmungsvorbehalt)
- dpa


