Unteraufträge und Eignungsanleihe wurden neugeregelt. Die mögliche gemeinsame Haftung und das Selbstausführungsgebot stärken nun die Auftraggeberposition.
Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Die EEE ermöglicht Unternehmen ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorläufig nachweisen zu können.