Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Die EEE ermöglicht Unternehmen ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorläufig nachweisen zu können.
Unteraufträge und Eignungsanleihe wurden neugeregelt. Die mögliche gemeinsame Haftung und das Selbstausführungsgebot stärken nun die Auftraggeberposition.