War der Bieter bereits für den Auftraggeber tätig, so ist für die Vergabestelle der Vertragsvollzug aus früheren Maßnahmen ein wichtiger Bestandteil der Prognoseentscheidung.
Der Eignungsnachweis zeigt, dass der Bieter für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung geeignet ist. Doch was gehört alles zu einem Eignungsnachweis?
Schon allein der Hinweis zum Gerichtsstand auf dem Briefpapier oder ein vom Bieter vorgegebenes Zahlungsziel führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.