Ratgeber: Mit guter Vorbereitung öffentliche Aufträge gewinnen
- Ausschreibungen finden
- Das richtige strategische Vorgehen bei der Angebotsabgabe
- Präqualifizierung
- Eignungsnachweise
- Tipps zur Angebotserstellung
Es gibt – gerade in unsicheren Zeiten – viele Gründe, weshalb man in Betracht ziehen sollte, sich an Vergabeverfahren zu beteiligen und den Staat als Kunden zu gewinnen. Der wichtigste Grund dürfte wohl sein, dass der Staat seine Rechnungen in der Regel begleicht. Bund, Länder und Kommunen sind zuverlässige Auftraggeber. Zudem steckt der öffentliche Markt voller Potenziale. Es gibt fast kein Produkt und keine Leistung, die die öffentliche Hand nicht nachfragt.
Allerdings gibt es auch Gründe, den Staat nicht zu bedienen, etwa komplizierte Verfahren, eigenwillige Anforderungen oder das öffentliche Preisrecht. Aus meiner Sicht überwiegen jedoch die Vorteile.
Hat man sich dazu entschieden, das „Abenteuer“ anzugehen, steht man vor Fragestellungen, die im „normalen“ Geschäftsleben so nicht auftreten:
Zu diesen Fragen gebe ich im Folgenden Tipps.
Einer der größten Vorteile von öffentlichen Ausschreibungen ist, dass man keine Akquise betreiben muss. Im Grundsatz müssen alle Vergabeverfahren deutscher öffentlicher Auftraggeber veröffentlicht werden. Das geschieht regelmäßig auf der Homepage des Auftraggebers. Darüber hinaus gibt es – kostenlose und kommerzielle – Anbieter, die Ausschreibungen zusammentragen und diese gebündelt auf Ausschreibungsportalen im Internet veröffentlichen. Aufträge sind somit leicht zu finden.
Du hast eine interessante Ausschreibung gefunden? Nun musst Du prüfen, ob diese auch zu Dir passt. Um dazu eine erste Idee zu bekommen, solltest Du Dir zuerst die sog. Bekanntmachung ansehen. Im Idealfall finden sich bereits dort auf wenigen Seiten alle notwendigen Informationen.
Aus der Bekanntmachung ergeben sich insbesondere:
Anhand dieser Punkte sollte es Dir möglich sein, mit wenig Aufwand herauszufinden, ob es für Dich sinnvoll ist, die weiteren Vergabeunterlagen zu studieren.
Der Auftrag ist noch immer interessant? Dann kannst Du Dich nun eingehend mit den Vergabeunterlagen befassen. Aus diesen ergibt sich nicht nur, welche Leistung konkret erbracht werden muss, sondern auch welche Besonderheiten im Vergabeverfahren zu beachten sind. Zu den Vergabeunterlagen gehören normalerweise:
Mit dem Anschreiben des Auftraggebers wirst du aufgefordert, Dich am Verfahren zu beteiligen. Es sollte die folgenden Punkte enthalten:
Manchmal verlagern Auftraggeber die Verfahrensregeln in das Anschreiben und verzichten auf Bewerbungsbedingungen.
Die Bewerbungsbedingungen enthalten die Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens. Darin wird etwa konkretisiert, wie der Auftraggeber ein Angebot für den Zuschlag auswählen will. Daneben sind meist Regeln zur Kommunikation mit dem Auftraggeber (z.B. Bieterfragen) und zum Rechtsschutz enthalten. Diese solltest Du Dir genau ansehen, da bereits kleinere Formfehler zu einem Ausschluss des Angebots führen können.
Die Vertragsunterlagen bestehen meist aus dem Vertragsdokument und der Leistungsbeschreibung. Aus beiden Dokumenten ergeben sich die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses. Diese solltest Du kennen, bevor Du ein Angebot abgibst.
Dein Angebot ist ein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das bedeutet, dass dieses durch den Auftraggeber mittels Zuschlags angenommen werden kann. Ausschließlich im Verhandlungsverfahren kann der Vertrag mit dem Auftraggeber verhandelt werden. Du solltest daher vorher wissen, ob Du mit dem Vertrag leben kannst.
Die meisten Auftraggeber stellen eigene Formulare bereit, die zur Angebotserstellung genutzt werden müssen. Für Baumaßnahmen sind die Formulare aus den Vergabehandbüchern VHB und HVA B-StB üblich. Dies hilft Dir dabei, die abgefragten Informationen strukturiert aufzubereiten und sorgt beim Auftraggeber dafür, dass er die Angebotsauswertung zügig abarbeiten kann. Entsprechend sollte man die positiven Seiten dieser Formulare sehen, auch wenn die Flut an Dokumenten im ersten Moment erschlagend wirken kann.
Kommen im Angebotsprozess Fragen auf, sollten diese unverzüglich als Bieterfragen an den Auftraggeber gerichtet werden. Insbesondere bei Unklarheiten, missverständlichen Formulierungen, Widersprüchen, offensichtlichen Fehlern, wettbewerbsverzerrenden, unsinnigen und nicht notwendigen Anforderungen sollte um Aufklärung gebeten werden.