Baden-Württembergs neue Verwaltungsvorschrift VwV Beschaffung – Bürokratieabbau und höhere Wertgrenzen
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Baden-Württembergs neue Verwaltungsvorschrift Beschaffung beschlossen

Deutlich höhere Wertgrenzen, deutlich weniger Seiten – die neue „VwV Beschaffung“ des Landes Baden-Württemberg unterscheidet sich erheblich von ihrer Vorgängerin. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) betont gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, wie wichtig der Bürokratieabbau sei, der damit erreicht werde. Staatsminister Florian Stegmann erklärte im Staatsanzeiger, nicht alles, was schon anderswo geregelt sei, müsse wiederholt werden. Daher käme man mit zwölf (statt vorher 59) Seiten aus.

Zukünftig können Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis 100.000 Euro direkt vergeben werden. Da die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit weiterhin eingehalten werden müssen, hält Stegmann die Gefahr des Missbrauchs dieser neuen Freiheit für überschaubar. Auch Nachhaltigkeitsaspekte und der Anspruch, Start-ups besser einzubinden, sind in der neuen VwV thematisiert.

Die Vorschrift enthält ferner den Grundsatz, mittelständische Interessen vornehmlich zu berücksichtigen. Wie, ist nicht beschrieben. In der vorherigen Fassung wurden dafür die Mechanismen der Losaufteilung ausgeführt.

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