Kern der geplanten Neuerungen des HVTG sind radikal erhöhte Wertgrenzen. Künftig sollen laut Wirtschaftsministerium Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 Euro und Bauleistungen bis 750.000 Euro „ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens direkt beauftragt werden“ können. Bislang liegt die Wertgrenze jeweils bei 10.000 Euro.
Dass Vergabestellen weiterhin auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit achten, ist gesetzt. Sie sollten aber zudem der Tariftreue deutlich mehr Gewicht geben, schreibt der Vergabeblog.
Auch die Unternehmen würden es einfacher haben: Per Präqualifizierung könnten sie belegen, dass sie nach Tarif bezahlen. Die Präqualifizierung bei der Eignung würde auf drei Jahre verlängert. Und es würde das Bestbieterprinzip gelten.
Kommunen in Osthessen begrüßen die Pläne grundsätzlich und reagieren dennoch verhalten. Der Künzeller Bürgermeister Timo Zentgraf etwa wirft die Frage auf, wie die Tarifpflicht kontrolliert werden solle. Hier sieht der Gesetzentwurf eine die Kommunen unterstützende Kontrollgruppe auf Landesebene vor.
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