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Vergaberecht, Vergabelexikon

Aufhebungsgründe

Eine Ausschreibung kann vergaberechtlich rechtmäßig durch den öffentlichen Auftraggeber aufgehoben werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • kein Angebot eingegangen, das Vergabeunterlagen entspricht
  • wesentliche Änderung der Ausschreibung bzw. der Vergabeunterlagen
  • wirtschaftliches Ergebnis wurde nicht erzielt
  • weitere schwerwiegende Gründe liegen vor (§ 63 Abs. 1 VgV; § 17 VOB/A bzw. VOL/A, § 48 UVgO)

Die Aufhebung ist als ultima ratio (letztes geeignetes Mittel) nur dann möglich, wenn die Möglichkeiten der Heilung nicht gegeben sind. Der Auftraggeber muss eine Ermessensentscheidung treffen.

Mehr zum Thema Aufhebung einer Ausschreibungen lesen Sie im Vergabe 24 Blog.

Glossar
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