Vergabelexikon
Aufhebungsgründe
Eine Ausschreibung kann vergaberechtlich rechtmäßig durch den öffentlichen Auftraggeber aufgehoben werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- kein Angebot eingegangen, das Vergabeunterlagen entspricht
- wesentliche Änderung der Ausschreibung bzw. der Vergabeunterlagen
- wirtschaftliches Ergebnis wurde nicht erzielt
- weitere schwerwiegende Gründe liegen vor (§ 63 Abs. 1 VgV; § 17 VOB/A bzw. VOL/A, § 48 UVgO)
Die Aufhebung ist als ultima ratio nur dann möglich, wenn die Möglichkeiten der Heilung nicht gegeben sind. Der Auftraggeber muss eine Ermessensentscheidung treffen.
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