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Vergaberecht, Vergabelexikon

Auftragserteilung

Ziel eines Vergabeverfahrens ist es immer, einen Zuschlag und damit eine Auftragserteilung zu erreichen. Mit dem Zuschlag entscheidet sich der öffentliche Auftraggeber für ein Angebot und beendet damit das Vergabeverfahren. Der Zuschlag stellt die Annahme des Angebots dar. Das bezuschlagte Unternehmen ist vertraglich verpflichtet, die ausgeschriebene Leistung auszuführen. Ein Rücktritt vom Angebot nach Angebotsabgabe ist nur in bestimmten Fällen möglich.

Glossar
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