Vergabelexikon
EU-Vergaberichtlinien
Die EU-Vergaberichtlinien enthalten zum einen die wesentlichen verfahrensrechtlichen als auch materiellrechtlichen Vergaberegeln (Auftraggeberbegriff, Bekanntmachungspflichten, Vergabeverfahren etc.) sowie die prozessualen Mindestanforderungen hinsichtlich der in den Mitgliedstaaten einzurichtenden Nachprüfungsorgane. Sie bedürfen grundsätzlich der Umsetzung ins nationale Recht durch die Mitgliedstaaten. Die Bestimmungen der EU- Vergaberichtlinien sind derzeit im 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie in mehreren Verordnungen (u.a. VgV, SektVO, KonzVgV, VSVgV, VOB/A, VergStatVO) verankert.
- vgl. Sektorenrichtlinie
- vgl. Vergabekoordinierungsrichtlinie
- vgl. Konzessionsvergabeordnung
- vgl. Rechtsschutzrichtlinie
- vgl. Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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