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Vergaberecht, Vergabelexikon

Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit VSVgV

Die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) gilt für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen im Sinne des § 104 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterfallen und durch öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 und Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vergeben werden. 

Zur aktuellen Fassung der VSVgV gelangen Sie in unserer Rubrik Vergaberecht.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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