Vergabelexikon

Vergabeverordnung

Die Vergabeverordnung (VgV) regelt neben dem 4. Teil des GWB die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Sektorenvergaben, die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen sowie die Konzessionsvergabe fallen nicht darunter. Bei Bauaufträgen oberhalb der Schwellenwerte gelten Abschnitt 1 und Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 der VgV sowie Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Die Vergabeverordnung (VgV) finden Sie in unserer Rubrik Vergaberecht unter Gesetze und Verordnungen

Die Vergabeverordnung (VgV) finden Sie in unserer Rubrik Vergaberecht unter Gesetze und Verordnungen.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

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