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Vergaberecht, Vergabelexikon

GWB

Für die Beschaffung von Leistungen mit Auftragswerten oberhalb der europäischen Schwellenwerte gilt Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Der vierte Teil des GWB teilt sich in zwei Kapitel, von denen das erste die Vergabeverfahren betrifft und das zweite den vergaberechtlichen Rechtsschutz zum Gegenstand hat. Das Kapitel 1 wiederum enthält drei Abschnitte, die sich mit Grundsätzen der Vergabe, den Auftraggebern und den Auftragsdefinitionen der Konzessionsbeschreibung, den Schwellenwerten und allgemeinen Ausnahmen befassen.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

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