HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure schreibt für bestimmte Planungsleistungen einen verbindlichen Rahmen für die Vergütung vor. Erfasst sind Leistungen bei der Beratung des Auftraggebers, bei der Planung und Ausführung von Bauwerken und technischen Anlagen, bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung von städtebaulichen oder verkehrstechnischen Maßnahmen. Die HOAI ist als Rechtsverordnung allgemeinverbindlich. Ihre Vorgaben sind auch bei Vergaben zu beachten. Hierbei haben sich spezifische Vorgaben für die Angebotswertung entwickelt. Bei Verstößen ersetzen die Honorare nach HOAI die Bestimmungen in den Honorarvereinbarungen und begrenzen auf diese Weise die Vertragsfreiheit der Parteien.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte