Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Vergaberecht, Vergabelexikon

HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure schreibt für bestimmte Planungsleistungen einen verbindlichen Rahmen für die Vergütung vor. Erfasst sind Leistungen bei der Beratung des Auftraggebers, bei der Planung und Ausführung von Bauwerken und technischen Anlagen, bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung von städtebaulichen oder verkehrstechnischen Maßnahmen. Die HOAI ist als Rechtsverordnung allgemeinverbindlich. Ihre Vorgaben sind auch bei Vergaben zu beachten. Hierbei haben sich spezifische Vorgaben für die Angebotswertung entwickelt. Bei Verstößen ersetzen die Honorare nach HOAI die Bestimmungen in den Honorarvereinbarungen und begrenzen auf diese Weise die Vertragsfreiheit der Parteien.

Zur aktuellen Fassung der HOAI gelangen Sie im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 37 vom 16.7.2013 (HOAI 2013).

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z