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Vergaberecht, Vergabelexikon

Architektenleistungen und Ingenieurleistungen

Für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen mit einem geschätzten Auftragswert oberhalb der Schwellenwerte sieht Abschnitt 6 der Vergabeverordnung (§§ 73 ff. VgV) Sonderregelungen vor.

Im Unterschwellenbereich regelt die UVgO, dass öffentliche Aufträge über Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden, grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind, vgl. § 50 UVgO.

Zur aktuellen VgV gelangen Sie hier.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft

Lesen Sie mehr zum Wegfall der VOF im Vergabe24-Blog.

Glossar
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