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Vergaberecht, Vergabelexikon

Kostenschätzung

Öffentliche Auftraggeber sind vor der Einleitung eines formellen Vergabeverfahrens verpflichtet, die voraussichtlichen Kosten der geplanten Beschaffung zu ermitteln. Diese Kostenschätzung ist sorgfältig durchzuführen, da sie für die Frage, ob das nationale oder europäische Vergaberecht Anwendung findet, maßgeblich ist. Neben der korrekten Schwellenwert-Ermittlung wird der Kostenschätzung eine besondere Rolle zuteil, wenn es um die Frage geht, ob ein Vergabeverfahren mangels wirtschaftlicher Angebote aufgehoben werden darf.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft

Glossar
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