Vergabelexikon
Mittelständische Interessen
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe von Aufträgen vornehmlich zu berücksichtigen, vgl. § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB. Neben der Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose ermöglicht auch die Bildung von Bietergemeinschaften mittelständischen Unternehmen die Angebotsabgabe bei komplexen oder großvolumigen Vergaben.
- vgl. Losweise Vergabe
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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