Bietergemeinschaft
Die Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zwecks gemeinsamer Abgabe eines Angebots im Rahmen einer Ausschreibung und späterer Leistungserbringung. Zivilrechtlich stellt sich die Bietergemeinschaft als GbR dar.
Nicht zuletzt im Hinblick auf den Grundsatz der Förderung mittelständischer Interessen ist die Bildung einer Bietergemeinschaft grundsätzlich möglich und eine Benachteiligung gegenüber Einzelbietern nicht zulässig. Für die Leistungserbringung kann der öffentliche Auftraggeber den Zusammenschluss in einer bestimmten Rechtsform vorgeben.
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs ist auch von „Bewerbern“ die Rede.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
Mehr zum Thema Bietergemeinschaft lesen Sie im Vergabe24-Blog.
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