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Vergaberecht, Vergabelexikon

Vergabekammer

Bei europaweiten Vergaben ist in erster Instanz die Möglichkeit der Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge vor den Vergabekammern eröffnet. Ist der Bund öffentlicher Auftraggeber, so ist der Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt einzureichen. Erfolgt die Vergabe durch eine Landes- oder Kommunalbehörde, so ist der Nachprüfungsantrag bei der jeweils zuständigen Vergabekammer des jeweiligen Bundeslandes einzureichen. Maßgebend ist der Sitz des Auftraggebers.

Eine Übersicht der für die Länder jeweils zuständige Vergabekammer kann auf den Internetseiten der Kanzlei Boesen Rechtsanwälte eingesehen werden.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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