Die wichtigste Konsequenz aus der Konzentration aller Vergabestreitigkeiten an den Landgerichten ist, dass Vergabeklagen nun nicht mehr ohne anwaltliche Vertretung geführt werden können. Bislang landeten Fälle mit einem Streitwert von weniger als 5.000 Euro noch bei den Amtsgerichten. Hintergrund ist ein neues Gesetz, das der Justiz unter anderem zu einer besseren Spezialisierung in Zivilsachen verhelfen soll. Die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein hatte darüber berichtet.
Die Landgerichte werden nun ermutigt, speziell vorgesehene Zivilkammern für Rechtsgebiete wie das Vergaberecht einzurichten, berichtet Ad-hoc-News mit Verweis auf Änderungen im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Vergabeverfahren sind oft auch bei geringeren Streitwerten so komplex, dass der Gesetzgeber sich durch die Spezialisierung eine qualitativ einheitlichere Rechtsprechung und schnellere Verfahren erhofft – was letztlich im Sinne der Unternehmen sein dürfte.
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