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Leitfaden: Verschicken von Ware

Wenn Sie Waren an Kunden oder Händler versenden, kommen verschiedene Faktoren zum Tragen. Neben der Auswahl des geeigneten Versanddienstleisters und der gewünschten Versandart spielen Material, Gewicht und Größe des Inhalts sowie die Beschaffenheit der Verpackung eine wichtige Rolle: All das wirkt sich unterschiedlich auf die Kosten und die Art des Transportes aus.

Verpackungen

Der mit Abstand wichtigste Aspekt beim Versand von Waren ist die Auswahl einer geeigneten Verpackung. Sie fungiert als Hülle, deren wichtigste Aufgabe es ist, den Inhalt vor Druck, Stößen, Witterungseinflüssen oder anderen äußeren Kräften zu schützen. Sie gewährleitstet so, dass die Ware sicher und unbeschadet beim Besteller ankommt.

Ein Aspekt, der sich ökonomisch wie ökologisch auswirkt, ist die Größe der Verpackung. Sie sollte immer so groß wie nötig und so klein wie möglich sein, damit sie genügend Schutz bietet, aber keine unnötigen Zusatzkosten oder vermeidbaren Abfall verursacht.

Das Etikett beinhaltet alle Informationen zum Absender und zum Empfänger. Die sind meist in Form eines Bar-oder QR-codes hinterlegt. Um sicherzustellen, dass die Daten beim Scannen gelesen werden können, darf das Etikett nicht anfällig für Beschädigungen durch Abrieb oder Feuchtigkeit sein und nicht verknittern noch reißen.
Je nach Material des Versandkartons sowie der zu erwartenden Witterungsverhältnisse muss auch der Kleber, mit dem das Etikett auf der Verpackung befestigt wird, eine geeignete Beschaffenheit haben.

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Umweltfreundlich versenden

Der Umweltschutz spielt im Bereich Versand und Verpackung eine wichtige Rolle, denn er ist ein nicht unwesentlicher Teilaspekt der Corporate Social Responsibility und des Corporate Citizenship. Diese Unternehmensleitfäden stellen für Unternehmen eine große Herausforderung dar, da sie ihnen eine sehr umfangreiche Betrachtungsweise ihrer Wertschöpfungskette auferlegen. Ziele dieser Leitfäden sind beispielsweise:

  • das Vermeiden von Plastik
  • der schonende Umgang mit Ressourcen
  • die Verhinderung von Raubbau
  • der verantwortungsbewusste Umgang mit Verpackungsmaterialien.

Für Geschäftskunden bieten die meisten Transportunternehmen klimaneutrale Versandangebote an, die teilweise jedoch mit einem Aufpreis verbunden sind. Der kann sich aber unter Umständen mit der damit erzielten Werbewirkung wieder aufwiegen: Denn viele Kunden legen heutzutage großen Wert darauf, dass Unternehmen einen verantwortungsbewussten und nachhaltigen Umgang mit ihren Produkten pflegen.

Doch der klimaneutrale Versand ist nicht der einzige Faktor, den es zu berücksichtigen gilt: Größe und Material der Verpackung sowie die Beschaffenheit des Füllmaterials spielen eine ebenso wichtige Rolle. Eine umweltfreundliche Alternative zu den gängigen Füllmaterialien wie Luftpolsterfolie aus Plastik und Verpackungschips aus Styropor sind zum Beispiel:

  • Holzwolle
  • Papier
  • Wellpolster
  • nachhaltige Polsterchips
  • kompostierbare Luftkissen.

Auch das Klebeband ist unter diesen Aspekten ein nicht zu vernachlässigender Umweltfaktor, wenn es aus Kunststoff hergestellt wurde: Zum einen kann es Mikroplastik freisetzen, welches nur schwer abbaubar ist, und zum anderen wird für die Produktion von Kunststoff Erdöl verwendet.

Klebeband aus Kunststoff widerspricht den Leitlinien daher in mindestens zwei Punkten, nämlich hinsichtlich des Raubbaus und des Vermeidens von Plastik. Papierklebeband ist eine ökologische Alternative, die den Inhalt genauso gut vor äußeren Einflüssen schützt.

Zerbrechliche Güter

Bei empfindlichen Waren ist zunächst die Auswahl des Schutz- und Füllmaterials entscheidend, um die Ware innerhalb des Pakets vor Bruch zu schützen:

  • Luftpolster, dünne Pappe oder Papier eignen sich für die schützende Umwicklung einzelner Gegenstände.
  • Luftkissen, Verpackungschips oder Kraftpapier füllen Hohlräume innerhalb des Paktes auf und federn mechanische Belastungen ab, indem sie die Gegenstände voneinander und von der Außenhülle abtrennen.

Der Versand von zerbrechlicher Ware sollte immer versichert erfolgen. Die Berücksichtigung von Aufklebern wie „Vorsicht Glas“, „Achtung, Bruchgefahr“ oder „Fragile, zerbrechlich“ ist in den AGB der meisten Paktdienste ausgeschlossen.

Diese Hinweise haben zudem keine allgemeine rechtliche Bedeutung oder Bindung. Pakete mit diesen Schildern werden also nicht vorsichtiger behandelt als andere. Die Abfertigung erfolgt ohnehin größtenteils maschinell – mit der Ausnahme von Sperrgut.

Sperrgut

Unter diese Kategorie fallen Sendungen, die folgende Merkmale aufweisen:

  • Pakete, die nicht den Standardformen entsprechen beziehungsweise nicht quaderförmig sind (beispielsweise runde oder dreieckige Versandverpackungen)
  • Sendungen, bei denen Teile abstehen (zum Beispiel der Versand einer Pfanne, deren Stiel aus der Verpackung herausragt – auch wenn diese quaderförmig ist)
  • zu große oder zu kleine Sendungen
  • mehrere zusammengeschnürte Pakete
  • nicht stapelbare Verpackungen
  • spezielle Verpackungsmaterialien (Holz, Metall, Kunststoff)

Maße, Kriterien und Preise können jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein. Informationen dazu finden sich meist in den AGB.

Gefahrgut

Alle Stoffe und Gegenstände, von denen beim Transport eine Gefahr für Gemeingüter, die öffentliche Sicherheit oder die Gesundheit von Menschen und Tieren ausgehen kann, werden als Gefahrgut beziehungsweise Gefahrengut klassifiziert. Die Einteilung erfolgt in mehreren Gruppen, für deren Versand jeweils spezielle Kennzeichnungen angebracht sein müssen:

  • Klasse 1: Explosivstoffe (Munition, Sprengstoff, Pyrotechnik, Airbags)
  • Klasse 2: Gase (Stickstoff, Xenon, Neon)
  • Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe (Alkohol, Diesel, Kerosin)
  • Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe (Phosphor, Streichhölzer)
  • Klasse 5: Brandfördernde Stoffe (organische Peroxide)
  • Klasse 6: Giftige Stoffe (Pestizide, Medizinische Abfälle)
  • Klasse 7: Radioaktive Stoffe (Brennstäbe)
  • Klasse 8: Ätzende Stoffe (Säuren)
  • Klasse 9: Weitere Gefährliche Stoffe (Batterien, Asbest)

Gefahrgut wird im Sicherheitsdatenblatt mit einer UN-Nummer ausgewiesen. Dieser Nummer kann man die Gefahrgutklasse und damit die für das Versenden der Ware geltenden Sonderbestimmungen entnehmen.

Produkte ab 18

Unterliegen Produkte der Klassifizierung „FSK 18 / USK 18“, können sie nur vom Besteller persönlich in Empfang genommen werden. Eine Auslieferung an einen Bevollmächtigten oder eine Paketstation ist gesetzlich verboten. Daher dürfen Rechnungs- und Lieferadresse des Bestellers nicht voneinander abweichen.

Er muss seine Identität sowie sein Alter beim Empfang der Ware mittels Personalausweises nachweisen. Stimmen die dort hinterlegten Daten nicht mit denen überein, die bei der Bestellung angegeben wurden, darf der Zusteller die Sendung nicht übergeben. Sie wird dann an den Absender zurückgesandt.

Bei einer Bestellung, die aus mehreren Produkten besteht, wovon ein Teil der oben genannten Klassifizierung unterliegt, wird dieser immer separat versandt. Daher fallen für diese Sendungen meist zusätzliche Versandkosten an.

Beispiele für Produkte dieser Art sind E-Zigaretten, Alkohol, nikotinhaltige Substanzen, Waffen oder Bildträger wie Computerspiele und Filme. Die aktuellen Richtlinien zum Versandhandel gemäß Jugendschutzgesetz legt die Oberste Landesjugendbehörde fest.

Lebensmittel

Der Versand von Lebensmitteln birgt einige Besonderheiten. Zunächst ist festzustellen, ob es sich um verderbliche Ware handelt. Das ist der Fall, wenn das Produkt üblicherweise im Kühlregal gelagert wird oder das Mindesthaltbarkeitsdatum in weniger als zehn Tagen abläuft.

Die Verpackung bekommt hier eine besonders wichtige Bedeutung, da sie über die gegebenen Anforderungen hinaus auch sicherstellen muss, dass die Ware nicht ausläuft, verunreinigt wird oder andere Produkte kontaminiert.

Beim Versand von Lebensmitteln außerhalb der EU muss zusätzlich darauf geachtet werden, welche Einfuhrbeschränkungen für die jeweilige Waren gelten – denn sie sind sehr streng geregelt.

Bei den meisten Versanddienstleistern ist der Versand von verderblicher Ware in den jeweiligen AGB komplett ausgeschlossen. Andere übernehmen zwar den Transport, schließen die Haftung jedoch ebenfalls in ihren Geschäftsbedingungen aus.

Es gibt aber Leistungen, die speziell für den Versand verderblicher Ware bestimmt und für den Transport von Produkten wie Eis oder Fleisch geeignet sind. Wenn sich der Anbieter nicht dazu verpflichtet, für eine entsprechende Kühlung innerhalb des Pakets zu sorgen, so muss der Versender selber dafür Sorge tragen. Ob zumindest eine Überwachung der Kühlung stattfindet, ist in den AGB nachzulesen.

Kühlmittel, die aus gefrorenem Wasser bestehen, eignen sich nicht für den Versand von verderblichen Waren, da das Eis schmilzt und so den Inhalt nicht mehr kühlen kann. Die Ware droht so zudem zu verunreinigen. Für diesen Verwendungszweck besser geeignet sind Kühlakkus oder Trockeneis.

Wird letzteres als Kühlmittel für den Versand verwendet, muss das Paket mit dem Hinweis „Kohlendioxid, fest, als Kühlmittel“ versehen werden. Darüber hinaus gibt es noch zusätzliche Vorschriften beim Verwenden von Trockeneis als Kühlmittel.