Erfüllt ein Bieter einen fakultativen Ausschlussgrund, kann er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Entscheidend ist das Ermessen des Auftraggebers.
Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Die EEE ermöglicht Unternehmen ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorläufig nachweisen zu können.
Unteraufträge und Eignungsanleihe wurden neugeregelt. Die mögliche gemeinsame Haftung und das Selbstausführungsgebot stärken nun die Auftraggeberposition.