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Öffentliche Ausschreibungen in Tschechien

Das tschechische Vergaberecht richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 137/2006 Slg., Vergabegesetz (nachfolgend das „VGG“), wobei diese rechtliche Regelung im vollen Einklang mit dem Recht der EU ist und ermöglicht daher folgende Arten der Vergabe: Offenes Verfahren, Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren (im zwei Varianten) und Wettbewerblicher Dialog.

Veröffentlichung und formale Forderungen

Das Amtsblatt für die Öffentliche Aufträge, welches vom tschechischen Ministerium für Regionalentwicklung geführt wird (nachfolgend das „Amtsblatt“), stellt in der Tschechischen Republik die wichtigste Stelle für die Veröffentlichung der Grundinformationen über die öffentlichen Ausschreibungen dar, die im Einklang mit dem VGG vergeben sind.

In dem Amtsblatt werden ausschließlich die Informationen über Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen mit dem Gesamtwert über 2 Millionen CZK und Bauverträge mit dem Wert über 6 Millionen CZK veröffentlicht.

Im vergangenen Jahr wurden im Amtsblatt fast 15.000 Ausschreibungen für Dienstleistungen von etwa 13 Milliarden Euro veröffentlicht, wobei die Mehrheit (65%) dem offenen Verfahren zugeteilt wurde.

Das VGG und die tschechischen öffentlichen Auftraggeber stellen sich zu Ausschreibungen höchst formalistisch. Das Angebot muss in tschechischer Sprache abgefasst werden und dies gilt ebenso für den Antrag und für alle erforderlichen Dokumente selbst. Ausschreibungen selbst erfolgen lediglich in tschechischer Sprache. Etwaige, in der Fremdsprache erstellten Dokumente, sind immer im Original bzw. in der Amtsabschrift mit der Übersetzung ins Tschechische hinzufügen.

 

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Beschwerdesystem und Nachprüfung

Für die Aufsicht im Bereich der öffentlichen Ausschreibungen steht das Amt für Wettbewerbsschutz zur Verfügung. Der ist verpflichtet – aufgrund eines schriftlichen Einwands bzw. einer Beschwerde – zu entscheiden. Der Einwand muss innerhalb von 10 bis 15 Tagen (nachdem der Bewerber über eine rechtswidrige Entscheidung Kenntnis erhalten hat) eingebracht werden und stellt die Voraussetzung für weitere Rechtsschutzmittel dar.

Letzte Novelle und kommende Neuregelung

Am 1. März 2015 trat in Kraft die letzte Novelle des VGGs. Diese reguliert vor allem die Bedingungen der Vergabe von Mehrarbeiten im Offenen Verfahren (die können jetzt nur als Folge der „objektiv unerwarteten Umständen“ eingegeben werden) und verzichtet auf das strikte Verbot der anderen Qualifikationskriterien als das Bewertungskriterium (wie z.B. Qualifikation, Organisierung und Erfahrungen der engagierten Personen).

Im kommenden Jahr sollte eine neue Regelung (das neue VGG) in Kraft treten. Die ist vor allem als Reaktion auf drei neuen Richtlinien zu verstehen (und zwar die Richtlinien Nr. 2014/24/EU, 2014/25/EU und 2014/23/EU). Da dieser Entwurf schon für seine Unübersehbarkeit kritisiert wurde, sind ab 2016 wahrscheinlich bestimmte Auslegungsprobleme des novellierten VGGs zu erwarten.

Nähere Informationen zum tschechischen Vergaberecht erhalten Sie gerne bei: CHSH Kališ & Partners s.r.o., Anwaltskanzlei

Autoren des Beitrags: Mgr. Zuzana Hrbáľová (Rechtsanwältin); Mgr. Michal Vítek (Rechtsanwaltsanwärter)