Vergabelexikon
Verhandlungsverfahren
Das Verhandlungsverfahren ist eine Verfahrensart bei europaweiten Vergaben, vgl.§ 17 VgV; § 3 EU VOB/A. Es ist weniger formstreng als das Offene und Nichtoffene Verfahren und ermöglicht dem Auftraggeber mit oder ohne vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb in begrenztem Umfang und nach Maßgabe der vergaberechtlichen Grundsätze Verhandlungen mit Bietern. Es ist grundsätzlich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig.
- vgl. freihändige Vergabe
- vgl. Verhandlungsverbot
- Verhandlungsvergabe
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
Mehr zum Thema Verhandlungsverfahren lesen Sie in unserem Vergabe24-Blog.
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