Vergabelexikon
Offenes Verfahren
Das offene Verfahren ist ein einstufiges Vergabeverfahren für Aufträge, deren Wert oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt, § 3 EU VOB/A; § 15 VgV. Unterhalb der EU-Schwellenwerte entspricht diesem Verfahren die öffentliche Ausschreibung. In diesem Verfahren werden im Rahmen der EU-weiten Bekanntmachung Angebote von einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen abgefordert, die gleichzeitig auch ihre Eignung nachweisen müssen.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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