Das Bundeswirtschaftsministerium warnt in einem Rundschreiben vom Juli vor fingierten Rechnungen, die das zentrale Element der Betrugsmasche seien. Grundlage dafür sind laut Bundeskriminalamt Informationen aus TED, dem Online-Dienst der Europäischen Union für die Bekanntmachung öffentlicher Aufträge.
Mit den gewonnenen Daten über Auftraggeber und Auftragnehmer bearbeiten die Betrüger echte Rechnungen, die sie zuvor im Namen des Auftraggebers beim ausführenden Unternehmen angefordert haben, mit einer falschen Bankverbindung. Anschließend schicken sie sie an den Auftraggeber, der dann im schlechtesten Fall das Geld auf ein betrügerisches Konto überweist.
Somit sind Buchhaltungen aufgefordert, Rechnungen sehr genau auf Auffälligkeiten zu prüfen – etwa Rechtschreibfehler, unbekannte E-Mail-Adressen oder Domains. Im Zweifel sollten Sie die Echtheit der Schriftstücke über einen Anruf oder andere verifizierte Kanäle beim Auftragnehmer überprüfen.
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