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Vergabebeschleunigungsgesetz: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett hat am 8. August den Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen, digitaler zu gestalten und Investitionen – etwa aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz – schneller umzusetzen. Das neue Gesetz spart laut Bundesregierung jährlich fast 380 Millionen Euro für Verwaltung und Wirtschaft.

Kernpunkte des Vergabebeschleunigungsgesetzes sind die Anhebung der Wertgrenze für Direktvergaben des Bundes von 15.000 auf 50.000 Euro, der Abbau von Nachweispflichten, die stärkere Nutzung elektronischer Verfahren sowie beschleunigte Nachprüfungsverfahren. Zudem erlaubt eine Ausnahmeregelung künftig Gesamtvergaben, wenn bei Infrastruktur- oder Sicherheitsvorhaben besondere Eile geboten ist.

Der Mittelstand bleibt durch Losgrundsatz und faire Wettbewerbsregeln weiter geschützt, Start-ups und innovative Unternehmen sollen bessere Chancen auf öffentliche Aufträge erhalten.

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Der Mittelstand bleibt durch Losgrundsatz und faire Wettbewerbsregeln weiter geschützt, Start-ups und innovative Unternehmen sollen bessere Chancen auf öffentliche Aufträge erhalten.

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