Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) findet unmissverständliche Worte für die Entscheidung des Landes, die Wertgrenzen für die öffentliche Beschaffung deutlich zu erhöhen. Das Saarland wolle sein Vergaberecht „entrümpeln“, sagte sie. Und: Das sei ein „mutiger Befreiungsschlag“.
Die Grenze für Direktvergaben ist zum 1. Juli von 3.000 auf 100.000 Euro angehoben worden. Für freihändige Vergaben sowie beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gilt nun der EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen von 221.000 Euro. Für die Kommunen sollen künftig die gleichen Wertgrenzen gelten.
Eine komplette Überarbeitung der Beschaffungsrichtlinien ist derzeit noch in Bearbeitung. Ziel ist es, sowohl die Bestimmungen für Liefer- und Dienstleistungen als auch jene für Bau- und Planungsleistungen in einer Richtlinie zu regeln. Die neuen Wertgrenzen für Letztere wurden per Erlass geregelt. In der neuen Richtlinie sind ferner Erleichterungen für Start-ups vorgesehen.
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