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Erleichterung bei Eintrag in Präqualifizierungsverzeichnis

Mit der Einführung des Wettbewerbsregisters wurde dieser jetzt vollzogene Schritt eingeleitet. Im Wettbewerbsregister werden bestimmte Wirtschaftsdelikte von Unternehmen eingetragen. Es soll helfen, schwarze Schafe unter den Bietern von öffentlichen Aufträgen auszuschließen. Die Datenbank wurde seit mehreren Jahren sukzessive aufgebaut.

Bis zum 30. Mai 2025 gab es eine Übergangsfrist von drei Jahren, die nun ausgelaufen ist. Das bedeutet für Unternehmen, die sich in das Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) eintragen lassen wollen, dass sie keinen Gewerbezentralregisterauszug mehr einreichen müssen. Jetzt wird nur noch automatisch das Wettbewerbsregister abgerufen.

Für Unternehmen, die an öffentlichen Aufträgen interessiert sind, ist die Präqualifizierung eine Arbeitserleichterung. Sind sie im Amtlichen Verzeichnis aufgenommen, müssen sie nicht mehr bei jeder Ausschreibung im Liefer- und Dienstleistungsbereich Eignungsnachweise zusammenstellen.

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