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Vergaberecht, Vergabelexikon

Angebotsprüfung

Bevor die eigentliche Angebotswertung erfolgt, werden die eingereichten Angebote in formeller Hinsicht geprüft (Angebotsprüfung). Der öffentliche Auftraggeber prüft zuerst, ob die abgegebenen Angebote vollständig sind. Liegen Verstöße vor, muss der Auftraggeber entscheiden, ob es sich um einen zwingenden Ausschlussgrund handelt oder fehlende Unterlagen nachgereicht werden können. Ein zwingender Ausschlussgrund besteht etwa bei fehlenden Preisangaben oder einer verspäteten Zusendung des Angebots nach Ablauf der Angebotsfrist. Schließlich wird das Angebot einer ersten rechnerischen Prüfung unterzogen.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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