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Vergaberecht, Vergabelexikon

Angemessenheit des Angebotes

Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, und insbesondere unangemessen niedrige Angebote, können ausgeschlossen werden (vgl. § 60 Abs. 3 S. 1 VgV, § 16d EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, § 44 Abs. 3 UVgO). Hinsichtlich der Angemessenheit des Angebotes muss der Auftraggeber vor Ausschluss des Bieters Aufklärung über die Ermittlung der Preise für die Gesamtleistung oder für Teilleistungen verlangen.

Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Frage der Angemessenheit ein Beurteilungsspielraum zu.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft

Lesen Sie mehr zum Thema Angemessenheit des Angebots im Vergabe24-Blog.

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