Vergabelexikon
Subunternehmer
Bieter müssen die angebotene Leistung nicht selbst ausführen, sondern können auch Subunternehmer beauftragen und im Vergabeverfahren benennen.
- vgl. Nachunternehmer
- vgl. Unterauftrag
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
Mehr zum Thema Nachunternehmer lesen Sie auch in unserem Vergabe24-Blog.
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