Die Verordnung vom 1. November mit der neuen Wertgrenze gilt für Bau, Liefer- und Dienstleistungen gleichermaßen. Sie hilft auch der Unternehmerseite, unbürokratischer an öffentliche Aufträge zu kommen. Die Firmen müssen sich etwa nicht durch umfangreiche Vergabeunterlagen oder förmliche Leistungsbeschreibungen arbeiten. Wichtig auch: Das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt findet bei Direktaufträgen keine Anwendung.
Gleichwohl unterliegen Direktaufträge gewissen Regeln, die die Vergabestellen beachten müssen. Vom Handeln nach der Vorgabe der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entbindet die neue Freiheit nicht. Weiterhin empfiehlt das Ministerium im Rahmen der Markterkundung, drei Angebote für die gewünschte Leistung einzuholen. Dann kann aber unmittelbar ein Auftrag erteilt werden. Aufträge sollten nicht dauerhaft an ein und dasselbe Unternehmen gehen.
Für Vergabestellen enthält das Rundschreiben weitere Informationen zu Dokumentationspflichten und der Binnenmarktrelevanz.
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