Mit der offiziellen Veröffentlichung des Entwurfs für den Public Procurement Act (PPA) leitet die Europäische Kommission eine der umfassendsten Reformen des europäischen Vergaberechts ein. Das Kernstück der Initiative ist die Ablösung der bisherigen Richtlinien durch eine einheitliche, in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltende EU-Verordnung. Durch die Straffung auf künftig drei reguläre Vergabeverfahren, einen integrierten digitalen Marktplatz (Einmalerfassung von Daten) und eine geringere Gewichtung des reinen Preises soll die Komplexität drastisch sinken und eine jährliche Einsparung von rund 650 Millionen Euro erzielt werden.
Die Kernaspekte der Reform im Überblick
- Umstellung von Richtlinie auf Verordnung: Der neue Rechtsrahmen ersetzt die bisherigen drei Vergaberichtlinien durch eine direkt anwendbare Verordnung, wodurch nationale Umsetzungsspielräume weitgehend entfallen und eine stärkere Harmonisierung im Binnenmarkt erreicht wird.
- Reduzierung der Verfahrensarten: Die Komplexität wird verringert, indem künftig nur noch drei Hauptverfahrensstrukturen vorgesehen sind. Zudem sollen Verhandlungen mit Bewerbern während laufender Verfahren für mehr Flexibilität sorgen.
- Integrierter digitaler Marktplatz: Ein europaweit vernetztes System kompatibler Vergabeplattformen soll sicherstellen, dass Daten und Nachweise von Unternehmen nur noch einmalig erfasst werden müssen („Once-Only-Prinzip“).
- Strategische Neuausrichtung (Preis vs. Qualität): Der Preis soll beim Einkauf weniger absolut im Vordergrund stehen. Stattdessen sollen strategische Hebel wie Resilienz, Versorgungssicherheit und europäische Kriterien stärker gewichtet werden, um vermehrt europäische Unternehmen zu unterstützen.
Praxistipp für Bieter und öffentliche Auftraggeber
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren: Da der Vorschlag nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Beratung vorliegt, bleiben die bisherigen Vergabevorschriften bis zum finalen Beschluss und Inkrafttreten uneingeschränkt anwendbar. Unternehmen sollten die Entwicklungen dennoch engmaschig begleiten.
Kurzes Fazit
Der Public Procurement Act verspricht durch Digitalisierung und Verfahrensstraffung einen erheblichen Bürokratieabbau, bringt jedoch durch neue qualitative und strategische Anforderungen auch neue Weichenstellungen für Bieter im europäischen Raum mit sich.
FAQ
Was ist der Public Procurement Act (PPA)? Es handelt sich um einen offiziellen Legislativvorschlag der EU-Kommission vom September 2026, der das europäische Vergaberecht grundlegend modernisieren, vereinheitlichen und von Richtlinien in eine direkte EU-Verordnung überführen soll.
Welche Hauptvorteile bringt die Reform? Neben jährlichen Einsparungen von rund 650 Millionen Euro soll die Reform durch die Reduzierung auf drei Vergabeverfahren, flexiblere Verhandlungsoptionen und einen digitalen Marktplatz für spürbare Entlastung sorgen.
Wie wird das Gesetz verabschiedet? Der vorgelegte Entwurf muss nun im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union erörtert und beschlossen werden.
Quellen:


