Die Formate XRechnung und ZUGFeRD für elektronische Rechnungen gibt es bereits seit 2018. Grundlage dafür ist das E-Rechnungsgesetz des Bundes vom 4. April 2017 („Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen“). Es verpflichtet alle öffentlichen Auftraggeber, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Bis April 2020 hatten die Bundesländer Zeit für die Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen.
Stichtag für die E-Rechnung war der 27. November 2020. Ab diesem Termin müssen Bauunternehmen, Lieferanten und Dienstleister ihre Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes elektronisch einreichen. Eine Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung an Landeseinrichtungen und Kommunen hängt von der Umsetzung der Länder ab. Hamburg beispielsweise hat dieses Verfahren bereits zeitig angewendet. Entsprechende Regelungen finden sich in der E-Rechnungsverordnung (ERechV) des Bundes.
Um Komplikationen bei der Erstellung von Rechnungen zu vermeiden, waren Unternehmen dazu angehalten, ihre kaufmännische Branchenlösung auf die Kompatibilität mit ZUGFeRD und XRechnung zu überprüfen.
ZUGFeRD steht für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“. Das Format wurde in Zusammenarbeit mit Verbänden, Ministerien und Unternehmen entwickelt, um die Kosten der Rechnungsstellung und den Arbeitsaufwand zu reduzieren. Das Ergebnis ist ZUGFeRD 2.0.
Es handelt sich um ein hybrides Datenformat, da ein lesbares PDF-Dokument und strukturierte Rechnungsdaten im XML-Format kombiniert werden. Für Benutzer bedeutet dies, dass bei der Erstellung einer Rechnung als PDF-Datei ein Duplikat der Rechnung (XML) mit identischem Inhalt und für den Computer optimiert in die PDF-Datei eingebettet wird.
Das Rechnungsprogramm zieht alle Rechnungsdaten heraus, während der Empfänger die Rechnung im PDF-Format überprüft. Die sichtbare Komponente unterscheidet ZUGFeRD und XRechnung voneinander. Beim Erzeugen einer ZUGFeRD entsteht auch eine PDF, also ein lesbarer Teil. Das ist bei einer XRechnung nicht der Fall. Hier entsteht ausschließlich eine XML-Datei. Beide Formate ermöglichen es jedoch, die Rechnung automatisiert einzulesen und zu verarbeiten.
Aus diesem Grund haben Software-Anbieter beide Formate in ihre Rechnungsprogramme für Handwerker und Betriebe implementiert. Neben dem Export beider Formate ist auch der Import möglich – und das mit nur einem Klick. Anwender können somit ganz flexibel auf Kundenwünsche eingehen.
Abgesehen von der gesetzlichen Pflicht bringt die Umstellung auf die E-Rechnung auch zahlreiche Vorteile und Möglichkeiten mit sich.