Mit Nachhaltigkeit zum Erfolg bei öffentlichen Ausschreibungen
- Gute Gründe für Nachhaltigkeit
- Nachhaltige Beschaffung im Vergaberecht
- Nachhaltigkeitskriterien im Vergabeprozess verschiedener Produktkategorien
- Strategien und Maßnahmen
Das KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (Nummer 276, 277, 278) unterstützt das Errichten, den Ersterwerb, die Sanierung sowie die Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit von gewerblich genutzten Gebäuden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Programms Maßnahmen bei Produktionsanlagen und -prozessen mitfinanziert. Detaillierte Informationen hierzu finden sich im KfW-Merkblatt „KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse“. Ziele sind eine deutliche Energieeinsparung und die Reduktion der CO2-Emissionen in Deutschland.
Das KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (Nummer 276, 277, 278) wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie an freiberuflich Tätige. Darüber hinaus sind Unternehmen, die bestehende gewerbliche Gebäude erwerben (Ersterwerb) oder die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten an gewerblichen Nichtwohngebäuden erbringen, antragsberechtigt. Der Zinssatz wird in den ersten zehn Jahren der Kreditlaufzeit verbilligt. Die meisten Verwendungszwecke werden zudem mit Tilgungszuschüssen unterstützt.
Bei gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden sind förderfähig:
Es sollen ausschließlich Gebäude beziehungsweise -teile entstehen, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich der Energieeinsparverordnung (EnEV) fallen. Die Kombination eines Kredits aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweiligen EU-Beihilfegrenzen möglich. Die entsprechenden Kumulierungsbestimmungen sind zu beachten.
Mit Nachhaltigkeit zum Erfolg bei öffentlichen Ausschreibungen
Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Der Kreditbetrag umfasst in der Regel bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Die KfW gewährt diesen ausschließlich über Kreditinstitute (Banken, Sparkassen), weshalb ein Antrag dort vor Beginn des Projekts gestellt werden muss. Nach Durchführung der Maßnahmen ist der programmgemäße Einsatz der Mittel gegenüber der Hausbank nachzuweisen und innerhalb von neun Monaten nach Vollauszahlung des Kredits gegenüber der KfW zu belegen – siehe Formular „Bestätigung nach Durchführung“. Die KfW behält sich vor, jeder Zeit eine Überprüfung vorzunehmen. Mit Nachweis des erreichten KfW-Effizienzhaus-Niveaus gemäß Zusage beziehungsweise der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bei Einzelmaßnahmen gibt es einen Tilgungszuschuss.