Wissenswertes rund um die Anträge
Das KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (Nummer 276, 277, 278) wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie an freiberuflich Tätige. Darüber hinaus sind Unternehmen, die bestehende gewerbliche Gebäude erwerben (Ersterwerb) oder die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten an gewerblichen Nichtwohngebäuden erbringen, antragsberechtigt. Der Zinssatz wird in den ersten zehn Jahren der Kreditlaufzeit verbilligt. Die meisten Verwendungszwecke werden zudem mit Tilgungszuschüssen unterstützt.
Bei gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden sind förderfähig:
- Die energetische Sanierung auf das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 70, 100 oder eines KfW-Effizienzhauses Denkmal
- Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (wie Dämmung) und/oder der technischen Gebäudeausrüstung zur Verbesserung der Energieeffizienz im Bestand (zum Beispiel die Erneuerung und/oder Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung, -verteilung, -speicherung)
- Das Errichten von neuen KfW-Effizienzhäusern 55 oder 70
- Die Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der im Programm geförderten Maßnahme. Dazu gehören beispielsweise Nebenarbeiten (wie Ausbau und Entsorgung von Altanlagen), Planungskosten und das Einregulieren von technischen Anlagen.
Energieeffizienz in Anlehnung an die Standards der EnEV
Es sollen ausschließlich Gebäude beziehungsweise -teile entstehen, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich der Energieeinsparverordnung (EnEV) fallen. Die Kombination eines Kredits aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweiligen EU-Beihilfegrenzen möglich. Die entsprechenden Kumulierungsbestimmungen sind zu beachten.
Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Der Kreditbetrag umfasst in der Regel bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Die KfW gewährt diesen ausschließlich über Kreditinstitute (Banken, Sparkassen), weshalb ein Antrag dort vor Beginn des Projekts gestellt werden muss. Nach Durchführung der Maßnahmen ist der programmgemäße Einsatz der Mittel gegenüber der Hausbank nachzuweisen und innerhalb von neun Monaten nach Vollauszahlung des Kredits gegenüber der KfW zu belegen – siehe Formular „Bestätigung nach Durchführung“. Die KfW behält sich vor, jeder Zeit eine Überprüfung vorzunehmen. Mit Nachweis des erreichten KfW-Effizienzhaus-Niveaus gemäß Zusage beziehungsweise der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bei Einzelmaßnahmen gibt es einen Tilgungszuschuss.
Wissenswertes rund um die Anträge
Das KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (Nummer 276, 277, 278) wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie an freiberuflich Tätige. Darüber hinaus sind Unternehmen, die bestehende gewerbliche Gebäude erwerben (Ersterwerb) oder die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten an gewerblichen Nichtwohngebäuden erbringen, antragsberechtigt. Der Zinssatz wird in den ersten zehn Jahren der Kreditlaufzeit verbilligt. Die meisten Verwendungszwecke werden zudem mit Tilgungszuschüssen unterstützt.
Bei gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden sind förderfähig:
- Die energetische Sanierung auf das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 70, 100 oder eines KfW-Effizienzhauses Denkmal
- Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (wie Dämmung) und/oder der technischen Gebäudeausrüstung zur Verbesserung der Energieeffizienz im Bestand (zum Beispiel die Erneuerung und/oder Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung, -verteilung, -speicherung)
- Das Errichten von neuen KfW-Effizienzhäusern 55 oder 70
- Die Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der im Programm geförderten Maßnahme. Dazu gehören beispielsweise Nebenarbeiten (wie Ausbau und Entsorgung von Altanlagen), Planungskosten und das Einregulieren von technischen Anlagen.
Energieeffizienz in Anlehnung an die Standards der EnEV
Es sollen ausschließlich Gebäude beziehungsweise -teile entstehen, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich der Energieeinsparverordnung (EnEV) fallen. Die Kombination eines Kredits aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweiligen EU-Beihilfegrenzen möglich. Die entsprechenden Kumulierungsbestimmungen sind zu beachten.
1973 in Darmstadt geboren. Architekturstudium an der TU Darmstadt, Diplom 2001. Berufsbegleitendes Fernstudium PR+plus, 2004 Abschluss als PR-Beraterin (DPRG). Ab 2001 kontinuierlich in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig, seit 2006 freie Journalistin, Autorin und Leiterin des Büros „Smart Skript – Fachkommunikation für Architektur und Energie“: Konzepte, Redaktion, Veranstaltungen. Homepage: https://www.smartskript.de/