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ÖPP – Die Grundlagen

Eine Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) oder Public-Private-Partnership (PPP) bezeichnet eine rechtlich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Unternehmen der Privatwirtschaft. Ziel kann die Finanzierung, der Bau, die Renovierung, die wirtschaftliche Nutzung einer Infrastruktureinrichtung oder die Erbringung einer Dienstleistung sein. Dabei übernimmt der private Partner die Verantwortung zur effizienten Erstellung des Projekts, während die öffentliche Hand das Gemeinwohl im Blick hat.

Eine ÖPP ist damit eine Form der funktionalen Privatisierung. Sie bezieht sich auf die Bereiche Verkehr, öffentliche Gesundheit, Bildung, Sicherheit, Abfallwirtschaft sowie Energie- und Wasserversorgung. Die öffentliche Hand erwartet sich von einer ÖPP oft eine Entlastung ihrer angespannten Haushalte, da der private Unternehmer die Finanzierung ganz oder teilweise selbst besorgt und daher auf die Wirtschaftlichkeit achten muss. Auf europäischer Ebene tragen ÖPP zur Umsetzung der europäischen Wachstumsinitiative und zur Schaffung transeuropäischer Netze bei.

Regelungen einer ÖPP

In einer ÖPP sind vereinbart:

  • die Dauer der Beziehung zwischen den Projektpartnern;
  • die Art der Projektfinanzierung;
  • die Aufgabenverteilung zwischen den Projektpartnern bei der Definition, der Planung, der Durchführung, der Inbetriebnahme und der Finanzierung;
  • die Aufteilung der Risiken.

Das europäische „Grünbuch zu öffentlich-privaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen“ unterscheidet dabei zwei Arten:
Eine Zusammenarbeit auf rein vertraglichen Beziehungen, die in den Geltungsbereich der EU-Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge fallen kann (Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber).

Ein eigenständiges Rechtssubjekt, das zur Gründung einer gemeinsamen Zweckgesellschaft oder zur Übernahme der Kontrolle über eine öffentliche Einrichtung durch ein privates Unternehmen führt.

 

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Beweggründe für ÖPP

Der Anstieg der kommunalen Verschuldung bedeutete knappe finanzielle Ressourcen bei gleichzeitig anstehenden Investitionen. Dies veranlasste die öffentliche Hand, nach neuen Realisierungswegen zu suchen. Abgesehen von Konzessionierungen bei Wasser-, Gas- und Elektrizitätsinfrastrukturprojekten entwickelten sich öffentlich-private Kooperationen in Deutschland vor allem ab Ende der 1990er Jahre. Ein frühes Beispiel von 1925 bis 1930 ist das Vorhaben „Neues Frankfurt“, bei dem sich Stadt und private Investoren je zur Hälfte an den Kosten beteiligten.

Die öffentliche Hand will mit ÖPP vom Know-how des privaten Sektors profitieren und Einsparungen erzielen. Dies gilt insbesondere, wenn sämtliche Projektphasen, von der Planung bis zur wirtschaftlichen Nutzung, abgedeckt werden. Den Unternehmen eröffnet ÖPP so neue Geschäftsfelder, an denen sie entsprechend ihrer Möglichkeiten als Hauptauftragnehmer, in einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer partizipieren können. Die Zunahme von ÖPP spiegelt auch die Entwicklung der Rolle des Staates in Wirtschaft und Gesellschaft wider – weniger ein direkter Akteur als vielmehr ein Organisator, Regulator und Kontrolleur.

Über die Chancen und Risiken einer ÖPP erfahren Sie mehr im zweiten Teil der Serie, der am 9. April 2015 in unserem Blog erscheint.