In vielen Bundesländern unterstützen Gesetze und Regelungen die Mittelstandsförderung bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Damit haben auch kleinere Unternehmen eine Chance.
Erfüllt ein Bieter einen fakultativen Ausschlussgrund, kann er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Entscheidend ist das Ermessen des Auftraggebers.
Bei einer De-Facto-Vergabe wird ein öffentlicher Auftrag ohne vorheriges Vergabeverfahren direkt vergeben. Das ist nicht erlaubt. So können Sie sich wehren.
Kein Verstoß gegen das Vergaberecht: Trotz des Grundsatzes der Produktneutralität darf die BIM-Methode bei Ausschreibungen von Planungsleistungen verlangt werden.