Mit guter Vorbereitung öffentliche Aufträge gewinnen
- Ausschreibungen finden
- Das richtige strategische Vorgehen bei der Angebotsabgabe
- Praxistipps zur Angebotserstellung
Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, das unter Berücksichtigung aller im konkreten Fall wesentlichen Aspekte das beste Preis-Leistungsverhältnis aufweist. Ausnahmsweise kann das wirtschaftlichste Angebot das sein, das den niedrigsten Preis hat. In diesem Fall ist die Zuschlagsentscheidung eine vom Preis abhängige, gebundene Entscheidung des Auftraggebers, der keinerlei Beurteilungs- oder Ermessensspielraum mehr zukommt.
Ist der Preis allein nicht entscheidend, muss der öffentliche Auftraggeber festlegen, welche Zuschlagskriterien er heranziehen wird und wie der Preis und die nicht-preislichen Kriterien zueinander gewichtet werden sollen. Es gibt verschiedene Wertungssysteme, die sich der Auftraggeber zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots bedienen kann.
Mit guter Vorbereitung öffentliche Aufträge gewinnen
Eine bewährte Methode sind dafür Punktebewertungssysteme, z.B. in Form einer Bewertungsmatrix. Hierbei werden die einzelnen Wertungskriterien jeweils mit einer bestimmten Gewichtung versehen, welche anzeigen, wie hoch der Stellenwert des jeweiligen Zuschlagskriterium bei der Vergabeentscheidung ist. In einem zweiten Schritt vergibt der Auftraggeber Punkte, die den Grad des Erreichens der Zuschlagskriterien bestimmen. Die Angebote können dann, nach der jeweilig verwendeten Berechnungsmethode, über die erzielten Punkteabstände in ein Verhältnis gesetzt werden.
Folgende Wertungssysteme werden vor allem im IT-Bereich häufig verwendet (vgl. UfaB VI – Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen Stand 30.04.2015, die regelmäßig vom Beschaffungsamt der Bundesministerium des Innern aktualisiert und herausgegeben wird):
Informationen und Beratung zum Vergaberecht erhalten Sie bei FPS Rechtsanwälte und Notare, Berlin, Frankfurt, Hamburg, Düsseldorf, unter vergaberecht@fps-law.de.