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Bundesregierung legt Entwurf für ein Tariftreuegesetz vor  

Der Bund will bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mit gutem Beispiel vorangehen und diese an Bedingungen knüpfen. Ab einem Auftragsvolumen ab 50.000 Euro sollen nur Firmen berücksichtigt werden, die sich verpflichten, tarifliche Standards einzuhalten. Für Startups liegt die Grenze bei 100.000 Euro. Das sieht der Entwurf des Tariftreuegesetzes von Arbeitsministerin Bärbel Bas vor. 

Das Bundesarbeitsministerium will so Lohn-Dumping mit Steuergeld verhindern und die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte verbessern. 

Kritiker sehen in dem neuen Gesetz allerdings statt des versprochenen Bürokratieabbaus noch mehr Bürokratie. Bieterfirmen müssen bei der Angebotsabgabe die Einhaltung der Standards nachweisen. Eine neue Prüfinstanz im Arbeitsministerium soll das kontrollieren und die Zertifizierungsverfahren festlegen.  

Das Tariftreuegesetz soll im August verabschiedet werden. 

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Das Tariftreuegesetz soll im August verabschiedet werden. 

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