Die Handreichung „Vergabekriterien für eine nachhaltige Beschaffung von Open Source Software“ richtet sich insbesondere an die öffentliche Verwaltung. Bei Open-Source-Lösungen würden keine Lizenzen verkauft, sondern meist ergänzende Dienstleistungen angeboten, erklärt die OSBA. Auch Drittanbieter könnten sich an Vergabeverfahren beteiligen, kalkulierten aber oft keine Budgets für Support, Weiterentwicklung und Pflege ein. Dann fließe kein Geld an den Open-Source-Hersteller, der in der Folge auch nicht ausreichend weiter in die Software investieren könne – die Grundidee des Systems sei damit gefährdet.
Die OSBA zeigt auf, was Vergabestellen bei Ausschreibungen prüfen sollten, um am Ende einen erfolgreichen Software-Betrieb zu gewährleisten. Wichtig sei zum Beispiel, dass der Bieter eine Beziehung zur Open-Source-Community habe und dass die Upstream-Veröffentlichung für vorgenommene Anpassungen sichergestellt sei. Auch sollte der Anbieter darlegen können, wie er den Third-Level-Support gewährleisten wolle.
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