Neue alte Wertgrenzen
Übergangsregelung: Die bestehenden Wertgrenzen in Schleswig-Holstein werden verlängert und bleiben bis Ende 2019 unverändert.
Das Wirtschaftsministerium bestätigt auf Anfrage, dass die in Schleswig-Holstein geltenden Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen unverändert bis Ende 2019 verlängert werden. Eine entsprechende Verordnung wird zeitnah im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Die derzeitige Wertgrenzenregelung ist befristet bis zum 01.10.2018. Die nun aktuelle Verlängerung bis Ende 2019 ist dem Vernehmen nach eine Übergangsregelung; im Zuge der Reform des schleswig-holsteinischen Vergaberechts (u.a. Vergabegesetz SH anstelle des TTG SH; Einführung der UVgO) wird eine unbefristete Wertgrenzenregelung in unveränderter Höhe angestrebt.
Quelle: Newsletter der Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein, Ausgabe September 2018